Herzlich Willkommen Phillip S.

Die Neuerungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz BayFwG stellen das Feuerwehrwesen in Bayern nicht auf den Kopf. Es hält jedoch eine Vielzahl von guten und größeren Veränderungen für uns bereit, für die der Landesfeuerwehrverband Bayern (LFV) ist in der Vergangenheit lange und intensiv gekämpft hat. Neben der Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65 Lebensjahre, der Möglichkeit der Gründung einer Kinderfeuerwehr vor dem 12. Lebensalter und vieler weiteren Änderungen, können jetzt auch Menschen mit Behinderung ehrenamtlichen Feuerwehrdienst leisten.

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v. r. n. l. Kommandant Jürgen Hopf; Phillip Saupe; Schwarzenbrucker Behindertenbeauftragte Petra Hopf

Ein wichtiges Anliegen des LFV ist auch das Thema Inklusion. Jetzt kann auch der Gruppe der Menschen mit Einschränkungen der Weg in die Feuerwehr geöffnet werden. Menschen mit Behinderungen war bislang der Zugang zur Feuerwehr in der Vergangenheit nicht oder nur erschwert möglich. Denn gerade für den LFV spiegelt sich im Umgang mit Menschen mit Behinderung der alte Solidargedanke der Feuerwehr „Einer für alle – alle für einen!“ wieder.

So war es Phillip S. aus Rummelsberg bisher nicht möglich, Dienst in der aktiven Mannschaft der Feuerwehr Rummelsberg zu leisten.
Von Geburt an litt er unter Spina Bifida, einem offenen Rücken und muss deshalb überwiegend auf Krücken laufen.

Da Phillip S. sich für die Feuerwehr interessierte, wurde dem damals noch Jugendlichen von der Rummelsberger Wehrleitung die Teilnahme an den Übungen der Jugendfeuerwehr ermöglicht. Nach Vollendung der Volljährigkeit war aufgrund gesetzlicher und versicherungstechnischer Vorgaben eine Übernahme in die aktive Wehr nicht möglich.Inzwischen ist Phillip S. 20 Jahre alt und hat eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement, die er Ende Juli abschließen wird, absolviert.
Das Ehrenamt in der Feuerwehr ist ihm immer noch sehr wichtig, da er in seinem bisherigen Leben sehr viel Hilfe von anderen Menschen erfahren hat und er es sich zur Aufgabe gemacht hat anderen Menschen in Not zu helfen.

Trotz offiziellen Beendigung seiner Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr hat er sich aber nicht unterkriegen lassen und nahm weiterhin regelmäßig an den Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen der Wehr außerhalb des Gefährdungsbereiches teil. Beim Rummelsberger Jahresfest übernahm er die Parkplatzeinweisung und die Zeltwache mit einem weiteren Kameraden.

Aufgrund der Änderung zum 1.07.2017 des Bayerischen Feuerwehrgesetz kann Phillip S. jetzt in die aktive Mannschaft der Rummelsberger aufgenommen werden.

„Ich möchte andere Menschen ermutigen trotz einer körperlichen Behinderung sich nicht unterkriegen zu lassen und ein Ehrenamt zu leisten“, betont Phillip S.

Kommandant Diakon Jürgen Hopf freut sich, Phillip S. Anfang Juli in die Wehr aufnehmen zu können. „Bei einem Einsatz gibt es eine Vielzahl von rückwärtigen Tätigkeiten außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereiches. Phillipp kann beispielsweise als Unterstützung der Einsatzleitung den Funk im Fahrzeug bedienen oder das Einsatztagebuch führen und so dabei die Wehr verstärken. Damit werden auch bisher gebundene Einsatzkräfte frei“, so Jürgen Hopf.

Die möglichen Tätigkeitsbereiche müssen dabei jedoch vorab klar definiert werden, damit der jeweilige Einsatz reibungslos läuft.Petra Hopf, Schwarzenbrucker Behindertenbeauftragte zuständig für Rummelsberg, begrüßt das neue Gesetz und hieß ihren Feuerwehrkameraden Phillipp herzlich willkommen.

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